
Für das Wintersemester: ab Mitte September bis Ende Oktober
Für das Sommersemester: Februar
Für die Immatrikulation als ordentlicher Hörer ist erforderlich:
Nachweis der Hochschulreife bzw. Studienberechtigung. Fehlt im Reifezeugnis Latein oder / und Griechisch ist eine Ergänzungsprüfung bis zum 5. Semester abzulegen (vgl.Studienplan).
Die Bestimmung von Latein und Griechisch entfällt für Studierende, die NUR für das Bachelorstudium (neu ab 2008) der Katholischen Religionspädagogik zugelassen werden wollen. Vgl.Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998 i.d.g.F. § 4.(1) a) Latein und b) Griechisch.
Wenn die Reifeprüfung länger als sechs Monate zurückliegt – ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate).
Amtliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
Abgangsbescheinigung oder Abschlussbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Hochschule.
Erklärung vor dem Rektor, dass er / sie die Zielsetzung der Hochschule anerkennt.
3 Passbilder
Nichtösterreichische Staatsbürger werden auf die Einhaltung der Bestimmungen des Fremdengesetzes 1997 (BGBl 1997 I 75) i.d.g.F. hingewiesen.
Für Nicht-Deutschsprachige: schriftlicher Nachweis über ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (Zeugnis) erforderlich.
Vgl.: Universitätsgesetz 2002, § 63 - § 64 i.d.g.F.
Als außerordentliche Hörer können Personen aufgenommen werden, die obigen Bestimmungen entsprechen (ausgenommen Punkt a), das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen.
Gasthörer können einzelne Lehrveranstaltungen besuchen.
Eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Gaststudiengangs ist jederzeit möglich!
Der...
Im Wintersemester 2013/14 werden wieder Lehrveranstaltungen des Studiengangs Ehe und Familie...
Sieben Samstage: jeweils von 9:30 bis 17:30 Uhr
Ort: Phil.-Theol. Hochschule, St. Pölten,...