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Katholische Fachtheologie

Studienziele und Qualifikationsprofil

(1) Studienziele

Das Diplomstudium der Katholischen Fachtheologie dient der theologischen Bildung sowie der wissenschaftlichen Berufsvorbildung von Theologinnen und Theologen, insbesondere für das Priesteramt und andere Berufe im kirchlichen Dienst von theologischen Fachkräften in kirchlichen und nichtkirchlichen Institutionen sowie in wissenschaftlicher Lehre und Forschung. Das Studium der Katholischen Fachtheologie hat also Berufe, Aufgaben und Tätigkeiten im Blick, die eine fundierte Kenntnis und Aneignung der biblisch-christlichen Offenbarung und eine Entfaltung des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens in kritischer Auseinandersetzung mit den geistigen, gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Entwicklungen in Geschichte und Gegenwart erfordern und anstreben.

(2) Qualifikationsprofil

Die dazu erforderlichen Kompetenzen werden vor allem durch das Hochschulstudium, aber auch durch andere (z. B. kirchliche) Bildungsangebote sowie durch (die Studienzeit begleitende) Lebenserfahrungen erworben. Diese Lernprozesse dienen sowohl der erforderlichen wissenschaftlichen Berufsvorbildung als auch der allgemein menschlichen und religiösen Bildung.

Die dazu erforderlichen Kompetenzen lassen sich in fachliche und allgemeine lebensrelevante unterteilen.

a) Zu den fachlichen Kompetenzen zählen insbesondere:

  • Fähigkeit zur qualifizierten Aneignung, Vermittlung und Verkündigung des Glaubens;

  • profunde Kenntnisse aus der Philosophie sowie aus der biblischen, historischen, systematischen und praktischen Theologie;

  • Fähigkeit zu selbständiger, wissenschaftlich fundierter religiöser und theologischer Urteilsbildung (Gesellschaftsanalyse, aktualisierende Interpretation der Überlieferung usw.);

  • Fähigkeit zur selbständigen sachgerechten Anwendung fachspezifischer Methoden (Quellenstudium, Textexegese, Einsicht in historische, systematische und praktisch-theologische Zusammenhänge, didaktische Analyse usw.);

  • vertiefte Kenntnisse und methodische Kompetenzen in einem oder mehreren zu wählenden Fächern bzw. Handlungsfeldern (pastorale, pädagogische, gesellschafts- oder bildungspolitische, mediale, wissenschaftliche Tätigkeiten usw.);

  • Fähigkeit, theologische und spirituelle Traditionen mit der eigenen Biographie und der kirchlichen Praxis zu verbinden;

  • Fähigkeit zu differenzierter wissenschaftlicher Reflexion und theoriegeleiteter Weiterentwicklung kirchlicher und religiöser Praxis;

  • Fähigkeit zur Wahrnehmung gesellschaftspolitischer Verantwortung aus christlicher Überzeugung sowie zum ökumenischen und interkulturellen bzw. interreligiösen Dialog;

  • theologische Kompetenz für adäquates Wahrnehmen beruflicher und gesellschaftlicher Herausforderungen.

b) Allgemeine lebensrelevante Kompetenzen sind v.a.:

  • Fähigkeit zu christlicher Lebensdeutung und -orientierung;

  • Fähigkeit zu Authentizität und Empathie;

  • Respektvolle Auseinandersetzung mit anderen weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen;

  • Wahrnehmungsfähigkeit für gesellschaftliche Veränderungen und ethische Fragen;

  • Sensibilität für heutige Denkweisen und Sprachmuster im Alltag;

  • rhetorische und argumentative Fähigkeit, Medienkompetenz;

  • fachspezifische Kenntnisse alter und lebender Sprachen;

  • kommunikative Kompetenz und Teamfähigkeit;

  • Bereitschaft zu lebenslangem Lernen und zum Erwerb von Zusatzqualifikationen aus theologischen und anderen Gebieten.

Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte:

Erster Studienabschnitt: 180 ECTS-Punkte (6 Semester)
Zweiter Studienabschnitt: 120 ECTS-Punkte (4 Semester)

Erfordernisse für das Studium

Für die Immatrikulation als ordentlicher Hörer ist erforderlich:

  1. Nachweis der Hochschulreife bzw. Studienberechtigung. Fehlt im Reifezeugnis Latein
    oder / und Griechisch ist eine Ergänzungsprüfung bis zum 5. Semester abzulegen.
    Die Bestimmung von Latein und Griechisch entfällt für Studierende, die NUR für das Bachelorstudium (neu ab 2008) der Katholischen Religionspädagogik zugelassen werden wollen. Vgl.Universitätsberechtigungsverordnung – UBVO 1998 i.d.g.F.
    § 4.(1) a) Latein und b) Griechisch.
    Wenn die Reifeprüfung länger als sechs Monate zurückliegt – ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate).

  2. Amtliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als sechs Monate)

  3. Abgangsbescheinigung oder Abschlussbescheinigung bei Übertritt von einer anderen Hochschule.

  4. Erklärung vor dem Rektor, dass er / sie die Zielsetzung der Hochschule anerkennt.

  5. 3 Passbilder

  6. Nichtösterreichische Staatsbürger werden auf die Einhaltung der Bestimmungen des Fremdengesetzes 1997 (BGBl 1997 I 75) i.d.g.F. hingewiesen.

  7. Für Nicht-Deutschsprachige: schriftlicher Nachweis über ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache (Zeugnis) erforderlich.
    Vgl.: Universitätsgesetz 2002, § 63 - § 64 i.d.g.F.

Als außerordentliche Hörer können Personen aufgenommen werden, die obigen Bestimmungen entsprechen (ausgenommen Punkt a), das 18. Lebensjahr vollendet haben und die entsprechenden Vorkenntnisse besitzen.