Wappen der Hochschule
Thomasakademie 2020 Absolventen
Thomasakademie 2020 Refernt und Rektor
Thomasakademie 2020 Gottesdienst
Rektor Spindelböck - Dr. Kreiml
 
 

Benützungsordnung

Die Bibliothek der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten steht allen Interessierten offen. Ihre vorrangige Aufgabe ist die Bereitstellung der erforderlichen Literatur und sonstiger Informationsträger für Lehre, Forschung und Studium. Der Bestand umfasst ca. 100.000 Medien, davon ca. 100 laufende Fachzeitschriften.

Öffnungszeiten

Die regelmäßigen Öffnungszeiten werden über Aushang und auf der Homepage bekannt gemacht.

Recherche und Service

In unserem geräumigen Freihandbereich können Sie die neuere Literatur und Nachschlagewerke konsultieren. Bücher aus den Magazinen werden nach Bekanntgabe der Wünsche am Bibliotheksschalter ausgehoben. Unsere Online-Kataloge (Gesamtkatalog, Katalog der Diplomarbeiten) sind über Internet zugänglich. In der Bibliothek stehen Ihnen zwei PC's für die Recherche von Büchern und Aufsätzen, Leseplätze und die aktuellen Nummern der abonnierten Zeitschriften zum Schmökern zur Verfügung. Das Kopiergerät befindet sich am Gang vor der Bibliothek.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Bibliotheksteam! Wir unterstützen Sie gerne!
Für Gruppen bieten wir nach Vereinbarung auch Bibliotheksführungen und Einführungen in Recherche und Benützung an.

Entlehnung

Alle erschlossenen Werke, die nicht ausdrücklich für die Enlehnung gesperrt sind, können gebührenfrei entlehnt werden. Ausgenommen von der Entlehnung sind Nachschlagewerke (Signaturen N und T), Zeitschriften (Signatur Z), zur Ansicht ausgelegte Neuanschaffungen, Diplomarbeiten der Phil.-Theol. Hochschule, Werke mit Microfilmen sowie vor 1900 erschienene Werke. Eine Benützung im Lesesaal ist möglich, ebenso die Anfertigung von Kopien, sofern der Zustand des Bandes und die Bestimmungen des Urheberrechtes dies erlauben. Die Kosten für die Kopien trägt der Benützer.

1. Entlehnkarte
Die Entlehnung erfolgt mittels Entlehnkarte (Ausstellung nach schriftlicher Beantragung am Bibliotheksschalter, bei privaten Benützern unter Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises und einer Meldebestätigung; Kosten: € 1,50). Änderungen der persönlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Mail, Telefon) sind der Bibliothek ehestmöglich bekanntzugeben. Bei Verlust der Entlehnkarte muss eine neue Karte beantragt werden. Der Eigentümer haftet für eine eventuelle missbräuchliche Verwendung. Das Weiterverleihen an Zweite und Dritte verstößt gegen die Entlehnordnung.

2. Entlehnfristen
Die Bücher werden auf vier Wochen entlehnt. Verlängerungen um zwei Wochen sind möglich, sofern das Werk nicht für einen anderen Benützer vorgemerkt ist. Die Bibliothek behält sich das Recht vor, ein entlehntes Buch jederzeit sofort zurückzufordern. Die Missachtung einer Rückforderung führt zum Ausschluss von der Entlehnung, bis das Werk zurückgegeben ist. Ein Benützer darf in der Regel nicht mehr als 10 Werke gleichzeitig entlehnen.

3. Rückgabe
Die Bücher sind fristgerecht und ohne Anstreichungen zurückzugeben. Bei Beschädigungen und Verlust hat der Benützer Schadenersatz zu leisten. Die Nichtbeachtung von Mahnungen oder Schadenersatzforderungen schließt bis zum Wegfall des Sperrgrundes von der Entlehnung aus. Die Bibliothek behält sich die Einführung von Mahngebühren vor und gibt diese in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt.

4. Sondervereinbarungen
Bezüglich der Zahl der entlehnten Werke und der Entlehndauer können – insbesondere für Lehrende und Studierende – Sondervereinbarungen getroffen werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung des Hochschulbetriebes entsteht. Die Bibliothek behält sich auch in diesen Fällen das Recht einer sofortigen Rückforderung eines Werkes vor.

Ordnung und Sicherheit

Im Freihandbereich können Sie die Bücher selbst aus den Regalen nehmen. Die Benützung der Stehleitern geschieht auf eigene Gefahr. Stellen Sie die Bücher nicht selbst zurück, sondern lassen Sie sie bitte auf den Tischen in den jeweiligen Räumen liegen.
Im Bibliotheksbereich sind das Rauchen sowie Essen und Trinken verboten.
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf andere Benutzer und vermeiden Sie störendes Verhalten, wie z.B. die Verursachung von Lärm (Mobiltelefone, Gespräche …).
In die Bibliothek mitgebrachte Taschen sind beim Verlassen auf Verlangen des Bibliothekspersonals geöffnet vorzuweisen.
Bei wiederholten und schwerwiegenden Verstößen gegen die Benützerordnung kann ein Ausschlussvon der Benützung verfügt werden.

Geltung

Die Benützungsordnung wurde am 2. Oktober 2013 vom Hochschulkollegium beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.